Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung
In dieser Woche haben wir abschließend den Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieherinnen und Bezieher von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben.
Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis diese umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen.
Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt.
Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni in den Rechtskreis des SGB II wechseln. Das heißt, sie erhalten Grundsicherung, können sich bei Bedarf weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt.
Steuerentlastungen – Energiepreispauschale und Kinderbonus 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz werden die von der Bundesregierung im Bereich der Einkommensteuer beschlossenen Maßnahmen zum Ausgleich der drastisch gestiegenen Energiepreise umgesetzt. Der Gesetzentwurf sah bereits die Anhebung des Grundfreibetrags, des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und das Vorziehen der befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer vor.
In den Gesetzesberatungen haben die Koalitionsfraktionen die Entlastungsmaßnahmen um die Energiepreispauschale und den Kinderbonus 2022 ergänzt.
Die Energiepreispauschale von 300 Euro wird allen Erwerbstätigen gewährt, um erwerbsbedingte Wegemehrkosten abzufedern. Auch wer in 2022 nur kurzfristig erwerbstätig ist, ist anspruchsberechtigt. Die Pauschale wird damit an 44 Mio. Bürgerinnen und Bürger gezahlt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die am 1. September in einem ersten Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale vom Arbeitgeber mit der Gehaltszahlung im September. Selbstständige erhalten die Pauschale durch eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung im September, sofern der Betrag der Vorauszahlung den Betrag der Pauschale erreicht. Die übrigen Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Selbstständigen bekommen die Pauschale über die Einkommensteuererklärung.
Den Kinderbonus 2022 bekommen alle kindergeldberechtigten Kinder. Dazu wird das Kindergeld einmalig um 100 Euro erhöht. Es findet keine Anrechnung des Bonus auf Transferleistungen statt, so dass er auch Familien mit geringen Einkommen zugutekommt. Der Bonus wird mit dem Kindergeld im Juli ausgezahlt.
Durch das Steuerentlastungsgesetz werden die Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 16 Mrd. Euro entlastet. Die Energiepreispauschale führt als größte Einzelmaßnahme zu einer Entlastung von 10,4 Mrd. Euro. Durch den Kinderbonus fließen den Familien Mittel in Höhe von 1,4 Mrd. Euro zu.
Der Gesetzentwurf wurde in dieser Woche in 2./3. Lesung abschließend beraten.
Bund finanziert „9-für-90“ Ticket
Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für 9 Euro pro Kalendermonat die bundesweite Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ermöglicht. Bestandskunden sowie Inhaberinnen und Inhaber von Abotickets werden automatisch auf das neue „9-für-90“-Ticket umgestellt. Ziel ist, die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten und einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung zu setzen.
Mit der Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhöhen wir die finanziellen Mittel der Länder und sorgen so dafür, dass das „9-für-90“-Ticket vor Ort umgesetzt wer-den kann. Gleichzeitig erhalten die Bundesländer finanzielle Mittel im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirmes, um auch für das Jahr 2022 den Ausgleich pandemiebedingter finanzieller Nachteile im ÖPNV zu finanzieren.
Den entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.
Mehr Entlastung durch eine Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Die im Zuge des Krieges erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise belasten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Mit einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen soll deshalb die Energiesteuer zeitlich befristet auf das europäische Mittelmaß gesenkt werden.
Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. Die Senkung der Energiesteuer soll ab dem 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Für Benzin reduziert sich der Steuersatz um 29,55 ct/Liter, für Dieselkraftstoff um 14,04 ct/Liter. Auch der Steuersatz bei Gas wird gesenkt: für Erdgas (CNG/LNG) um 4,54 EUR/MWh, was etwa 6,16 ct/kg entspricht, sowie für Flüssiggas (LPG) um 238,94 EUR/1.000 kg, was etwa 12,66 ct/Liter entspricht.
Den entsprechenden Gesetzentwurf haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten.