Knickschutzkonzept für Kaltenkirchen

Bild: Britta Grell

Die SPD Fraktion wird bei der nächsten Bau- und Umweltsitzung den Antrag stellen eine Bestandsaufnahme der Knicks zu erstellen und hierbei auch den jeweiligen Zustand zu ermitteln. Das daraus resultierende Kataster, soll jährlich aktualisiert werden und festgestellte Beeinträchtigungen, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt liegen zeitnah behoben werden.

Liegen Knicks auf Privatgrundstücken soll die Verwaltung die verantwortlichen Grundstückseigentümer auf ggf. bestehende Beeinträchtigungen der Knicks hinweisen und auffordern, diesen Zustand innerhalb einer zu setzenden Frist zu beheben. Geschieht dies nicht, informiert die Verwaltung automatisch die zuständige Untere Naturschutzbehörde in Bad Segeberg, um dieser ein gezieltes Eingreifen zu ermöglichen.

Ziel des Konzeptes soll es sein, die Gefährdung der Knicks im Stadtgebiet Kaltenkirchen zu stoppen, die durch die starke Beanspruchung an stark benutzten Straßen und Wegen, durch Nutzung als Teil eines Gartens oder durch falsche Pflege entsteht.

 

Begründung:

(Aus dem Landschaftsplan der Stadt Kaltenkirchen )

Die Knicks sind häufig degeneriert und als solche nur noch schwer zu erkennen. Als Teil eines Gartens werden die ursprünglich vorhandenen Sträucher entfernt und durch Zierhölzer oder -Stauden ersetzt oft wird auch der Wall eingeebnet, manchmal sind nur noch die Überhälter oder nur noch der Wall vorhanden. Am häufigsten ist die Strauchschicht betroffen, zumeist ist sie stark ausgedünnt oder fehlt ganz. Knickschutzstreifen entlang der Knickstrukturen fehlen zumeist völlig. Erhalt und Pflege der Knicks könnte optimal gewährleistet werden, wenn diese im öffentlichen Eigentum verbleiben.

Knicks gehören zu den prägenden, überwiegend im 18. und 19. Jahrhundert angelegten Landschaftselementen in Schleswig-Holstein. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zudem üben Knicks wichtige Boden- und Klimaschutzfunktionen im waldarmen Schleswig-Holstein aus. Damit sind die Knicks ein wichtiger Baustein für den Insekten und Artenschutz.

Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks für die Biodiversität und kulturelle Identität des Lande durch die Schutzbestimmungen in § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Rechnung