Für 2023/2024 werden Monoverbrennungsanlagen für Klärschlamm in Kiel und Stapelfeld geplant. Genehmigungsverfahren beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) laufen bereits. Während an diesen Stellen bereits Fakten geschaffen werden, startet die Landesregierung eine Anhörung zum Entwurf eines neuen Abfallwirtschaftsplans, der auch die Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein zum Inhalt hat.
Noch einen Monat, bis zum 20. Oktober 2020, haben die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Gelegenheit zur Stellungnahme. Über diese Reihenfolge wundert sich der Landtagsabgeordnete Stefan Weber (SPD): „In Kiel und Stapelfeld sind Anlagen geplant, die rechnerisch den gesamten Klärschlamm Schleswig-Holsteins aufnehmen könnten. Was soll dann noch eine Anhörung?“
Die Landesregierung sei ohne Konzept für eine umweltverträgliche Klärschlammentsorgung in die Genehmigungsverfahren gegangen, kritisiert Weber. Dieses jetzt nachzuholen sei ein kläglicher Versuch von öffentliche Beteiligung. „Herauskommen wird kein in die Zukunft weisendes Konzept, sondern eine Beschreibung der längst geschaffenen Fakten“, stellt Stefan Weber fest.
Hintergrund:
Mit Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung (AbfKlärV) im Oktober 2017 wird eine Neuordnung der Klärschlammentsorgung vorgegeben, die die Rückgewinnung von Phosphor in den Mittelpunkt stellt und die bodenbezogene Verwertung deutlich einschränkt. Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird nur noch für kleinere Kläranlagen möglich sein und eine Pflicht zur Phosphorrückgewinnung eingeführt. Die Neufassung der Verordnung sieht vor, dass nach einer Übergangsfrist ab 2029 bzw. 2032 bei Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Phosphor aus dem Nassschlamm, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und damit einhergehend der Klärschlamm thermisch behandelt werden muss. Ab dem Jahr 2032 muss der größte Anteil der erzeugten Klärschlämme in Schleswig-Holstein verbrannt und der enthaltene Phosphor zuvor oder nach der Verbrennung zurückgewonnen werden.
Links:
Pressemitteilung des Umweltministeriums zum Start des Anhörungsverfahrens:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2020/0920/200901_Klaerschlamm.html