Heute hat der Finanzausschuss des Landes 3 Millionen Euro Soforthilfe für die Schausteller und Schaustellerinnen freigegeben. Der Finanzausschussvorsitzende und Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Segeberg Stefan Weber begrüßt diese Soforthilfe ausdrücklich, da sie auch den Schaustellern in Segeberg zu Gute kommt.
Auf der heutigen Sondersitzung des Finanzausschusses wurden nach kurzer Diskussion einstimmig die im Nachtragshaushalt eingestellten 3 Millionen Euro Soforthilfe Schaustellerbetriebe freigegeben. Hiermit sollen Einnahmeausfälle, die auf Grund der Corona Pandemie entstanden sind, aufgefangen werden. Die entspreche Förderrichtlinie des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurde gleich mitgeliefert, so dass die Mittel kurzfristig beantragt und dann auch schnell ausgezahlt werden können. „Die Förderrichtlinie sieht eine Förderung zur Sicherung des Betriebskapitals vor. Als Berechnungsgrundlage wird die Abschreibung auf betriebliche Investitionen herangezogen. Auf diesem Weg wird den Schaustellerbetrieben Liquidität zur anteiligen Deckung der Darlehenstilgung im laufenden Jahr zugeführt. Die kulturelle Einordnung des Schaustellergewerbes rechtfertigt die hier ausnahmsweise vorgesehene Branchenförderung, so wie der Landtag dieses in seinem Beschluss zum Ausdruck gebracht hat. Schaustellerbetriebe sind Teil von Jahrhunderten alten Traditionen und des regionalen Brauchtums auf Jahrmärkten, Volksfesten und anderen regionalen Familienveranstaltungen auch in Schleswig-Holstein. Sie nehmen damit eine besondere Stellung in der Gesellschaft ein“. So die offizielle Begründung des Ministeriums.
Die Schausteller und Marktbeschicker haben unter der Pandemie ganz besonders zu leiden, erläutert Stefan Weber. Die für diese Branche so wichtigen und existentiell notwendigen Märkte, Jahrmärkte und Volksfeste im Frühjahr sind allesamt ausgefallen, ebenso die Veranstaltungen im Sommer und Frühherbst fanden nicht statt oder wurden mittlerweile abgesagt und ob in diesem Jahr überhaupt noch die Möglichkeit für unsere Schaustellerbetriebe besteht ausreichend Geld zu verdienen ist mehr als fraglich. Die freigegeben Mittel wurden im April in einem Antrag (Ds.: 19/2142) der SPD Fraktion gefordert und sind dann in dem 2. Nachtragshaushalt, der gemeinsam von allen demokratischen Fraktionen in der Landtagssitzung im Mai 2020 verabschiedet wurde, eingeflossen. Diese Mittel können bis Mitte August beantragt werden und helfen den Schaustellerinnen und Schaustellern die Krise zu überstehen, damit wir alle hoffentlich im nächsten Jahr wieder Zuckerwatte oder eine rasante Karussellfahrt genießen können merkt Weber abschließend an.