Im Jahr 2017 haben sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die UN Kinderrechtskonvention (UN-KRK) umzusetzen und ein Kindergrundrecht einzuführen. „Nun wird es endlich Zeit, dass dieser Teil des Koalitionsvertrag umgesetzt wird“ fordert Weber. Drei Jahre Verhandlungen der Bund-Länder Arbeitsgruppe waren lange genug. Es liegt seit Anfang dieses Jahres ein Ergebnis vor, aber eine abschließende Einigung noch nicht.
Der Entwurf sieht vor im Artikel 6 des Grundgesetztes einen neuen Absatz 1a mit folgendem Wortlaut einzuführen. „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechtes auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, welches es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.“
Das hört sich erstmal ganz gut an, entspricht aber laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages nicht komplett dem Artikel 12 der UN- Kinderrechtskonvention. Beteiligungs- und Mitspracherechte von Kindern finden in diesem Vorschlag keine alters- und reifeangemessene Berücksichtigung. Daher entspricht der Entwurf nicht den völkerrechtlichen Staatsverpflichtungen der UN-KRK.
Um im Bundesrat und im Bundestag die jeweils notwendige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung zu erreichen muss die Bundesregierung unbedingt noch nachbessern. „Ich wünsche mir einen zustimmungsfähigen Vorschlag zum diesjährigen Weltkindertag am 20. September“ sagt Stefan Weber „sonst wird es auch in dieser Legislaturperiode wieder nichts mit den Kinderrechten im Grundgesetzt“.